Allgemeine Geschäftsbedingungen der NSW Newmedia UG
§1) Allgemeiner Teil (§§ 1 bis 8) § 1 Grundlegende Bestimmungen
1. Allgemeines
1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der NSW Newmedia UG, Handwerkerstraße 1a, D-46499 Hamminkeln an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, NSW Newmedia UG hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen schriftlich regeln.
1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
2. Vertragsschluss
2.1 NSW Newmedia UG schließt mit dem Auftraggeber über die zu erbringenden Leistungen und/oder Leistungen einen schriftlichen Vertrag, der die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber regelt.
2.2 Der Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Leistungserbringung der vom Auftraggeber im Auftragsformular angegeben oder fernmündlich mitgeteilten Leistungen zustande. Angebote von NSW Newmedia UG sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
3. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche. Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform und werden ggf. als Mehraufwand berechnet.
3.2 Von NSW Newmedia UG übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.3 NSW Newmedia UG wird den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinweisen, soweit sie diese erkennt. Rechtliche Überprüfungen (insbesondere Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht) sind nur dann von NSW Newmedia UG geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und schriftlich als Auftrag fixiert ist.
4. Beauftragung von Dritten
4.1 NSW Newmedia UG ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer) damit zu beauftragen.
4.2 NSW Newmedia UG ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln nach Freigabe durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen.
4.3 Schaltaufträge für Medien erteilt NSW Newmedia UG sofern nichts anderes vereinbart wurde in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt oder Staffel voraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
4.4 Für mangelhafte Leistung der Medien haftet NSW Newmedia UG nicht. NSW Newmedia UG verpflichtet sich allerdings, dem Auftraggeber im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Medien abzutreten.
5. Lieferungen / Leistungen
5.1 Die Lieferverpflichtungen von NSW Newmedia UG sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von NSW Newmedia UG zur Versendung gebracht sind.
Sofern ein abnahmefähiges Werk geschuldet wird, erlischt die Leistungspflicht von NSW Newmedia UG mit Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber (siehe zur Abnahme von Werken Punkt 7.8 der AGB).
5.2 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (siehe hierzu Punkt 7 der AGB) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von NSW Newmedia UG schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Die Liefer –bzw. Leistungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der NSW Newmedia UG liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. NSW Newmedia UG wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.4 Lieferungen erfolgen ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein.
6. Vergütung der Agenturleistungen
6.1 Sofern im Vertrag/Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von NSW Newmedia UG erbrachten Leistungen nach den jeweils aktuellen Preislisten von NSW Newmedia UG abgerechnet.
6.2. Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiter berechnet.
6.3 Die Agenturvergütung für einzelne Projekte und einmalige Leistungen ist nach Abschluss des Projekts bzw. der Erbringung der Leistung und Erteilung der Rechnung durch NSW Newmedia UG zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist NSW Newmedia UG berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen bzw. Abschlagszahlungen zu verlangen.
6.4 Die Agenturvergütung für Laufzeitverträge wird – soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben im Voraus nach Rechnungserstellung fällig. NSW Newmedia UG behält sich eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
6.5 Bei Werbe Ermittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
6.6 Rechnungen von NSW Newmedia UG sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mögliche Zahlungswege sind Einzugsermächtigung, Vorauskasse oder mit vorheriger Abstimmung die Überweisung nach Rechnung.
6.7 NSW Newmedia UG behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
6.8 Sollte der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug geraten, ist NSW Newmedia UG berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber Zahlung geleistet hat. Für künftig zu erbringende Leistungen ist NSW Newmedia UG berechtigt Vorauszahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt NSW Newmedia UG vorbehalten.
6.9 Für jede nicht eingelöste oder zurück gereichte Lastschrift hat der Auftraggeber NSW Newmedia UG die entstandenen Kosten zu ersetzen. NSW Newmedia UG kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe des eigenen Aufwands verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, NSW Newmedia UG jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
6.10 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur mit von NSW Newmedia UG anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.11 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von NSW Newmedia UG sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch NSW Newmedia UG setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an NSW Newmedia UG zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist NSW Newmedia UG berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern.
7.3 Der Auftraggeber übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Auftrag in unmittelbarem oder mittelbarem Verhältnis stehen. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese bei der Erbringung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen mit NSW Newmedia UG so kooperieren, dass NSW Newmedia UG ihre vertraglichen Verpflichtungen ungehindert erfüllen kann.
7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Daten nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen wird, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen (auch Domains) oder durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen wird. Der Auftraggeber hat NSW Newmedia UG auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
7.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz NSW Newmedia UG zu informieren.
7.6 Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behält sich NSW Newmedia UG das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt.
7.7 Mehraufwand und Schäden, die infolge eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehende Mitwirkungspflichten für NSW Newmedia UG entstehen, kann NSW Newmedia UG dem Auftraggeber in Rechnung stellen, wobei der Mehraufwand zu den üblichen Vergütungssätzen von NSW Newmedia UG berechnet wird.
7.8 Nach der Fertigstellung und Übermittlung bzw. Zugänglichmachung von Arbeitsergebnissen ist der Auftraggeber innerhalb einer Woche verpflichtet, die Arbeitsergebnisse schriftlich abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Nimmt der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse innerhalb der Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gelten diese nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.
7.9. Übermittelt NSW Newmedia UG dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken etc.) zur Durchsicht, Prüfung und Freigabe, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erteilt der Auftraggeber daraufhin die Freigabe bzw. nimmt er das Werk ab, erkennt er das Arbeitsergebnis damit als vertragsgemäß an mit der Folge, dass NSW Newmedia UG nicht haftbar ist für etwaige erkennbare Fehler (z.B. Tippfehler, Grammatik oder Übersetzungen).
8. Vertragslaufzeiten und Vertragskündigung
8.1 Vertragsinhalte können eine einmalige und/oder eine laufende Leistungen (Laufzeitverträge) sein.
8.2 Die Laufzeiten und Kündigungsfristen von Laufzeitverträgen werden individuell geregelt.
8.3 Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
8.4 Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
9. Nutzungsrechte
9.1 Mit vollständiger Bezahlung gehen alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von NSW Newmedia UG auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Vertrages bzw. Auftrages/Projektes erfordert. Im Zweifel erfüllt NSW Newmedia UG ihre Verpflichtungen durch Einräumung einfacher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer.
9.2 Der Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung von NSW Newmedia UG berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
9.3 NSW Newmedia UG ist auch wenn einzelvertraglich die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber vereinbart ist – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.
9.4 Zieht NSW Newmedia UG zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Auftraggeber auf dessen Kosten erwerben und mit vollständigem Ausgleich der den Auftrag betreffenden Rechnung(en) durch den Auftraggeber an diesen übertragen.
9.5 Sollten die Rechte im Einzelfall in dem vorbenannten Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird NSW Newmedia UG den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
9.6 Original-/Basisdaten wie z. B. Negative, „offene“ Layout Daten, Originalillustrationen, Photoshop, Ebenen Montagen, Source Daten samt zugehöriger Dokumentation etc. gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang bzw. zur Übertragung der Nutzungsrechte, sondern verbleiben Eigentum von NSW Newmedia UG. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehören zum Leistungsumfang ausschließlich die Nutzungsrechte am Ergebnis (z.B. gedruckter Flyer, Anzeige, Website etc.) sowie ggf. druckfertige PDF-Dateien für den vereinbarten Nutzungszweck.
9.7 Jegliche von NSW Newmedia UG mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches) dürfen – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – ohne ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt werden. In der Annahme eines Präsentations- bzw. Pitchhonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung.
9.8 Stockmotive: Bildmotive von Fotoagenturen, die in der Rechnung als „Agenturlizenz“ gekennzeichnet sind, dürfen im Rahmen des von NSW Newmedia UG entwickelten Designs nach vollständiger Bezahlung verwendet bzw. verbreitet werden. Lizenzinhaber bleibt NSW Newmedia UG und überträgt lediglich die einmaligen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gelten ohne Einschränkung von Auflage, Zeit oder Reichweite, jedoch nur projektbezogen innerhalb der von NSW Newmedia UG entwickelten Leistung(en) und nicht für andere Medien/ Einsatzbereiche. Der Erwerb einer Lizenzerweiterung auf weitere Medien/ Einsatzbereiche ist möglich und muss gesondert vereinbart werden.
10. Hinweis auf Agentur
NSW Newmedia UG kann auf den von ihr erstellten Arbeitsergebnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise, z.B. mittels des Hinweises „© NSW Newmedia UG“, auf ihre Agentur hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
11. Gewährleistung
11.1 Von NSW Newmedia UG gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher oder bekannter Mängel.
11.2 Liegt ein Mangel vor, den NSW Newmedia UG zu vertreten hat, so kann NSW Newmedia UG nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat NSW Newmedia UG das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts.
11.3 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 NSW Newmedia UG haftet dem Auftraggeber für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes.
Die Haftung von NSW Newmedia UG auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt:
NSW Newmedia UG haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalpflicht).
12.2 Soweit NSW Newmedia UG für fahrlässiges Verhalten haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
12.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von NSW Newmedia UG.
12.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
13. Aufrechnungsverbot
Gegen Ansprüche von NSW Newmedia UG kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
14. Geheimhaltung
14.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern, noch weiterzugeben, weder zu verwerten, noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von NSW Newmedia UG vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen, in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
14.2 Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.3 Der Auftraggeber wird zudem den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.
15. Datenschutz
15.1 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass NSW Newmedia UG Personen bezogene Daten, die sich aus der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags ergeben, während der Dauer des Vertrages/Auftrages speichert und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags/Auftrages erforderlich oder dienlich ist.
15.2 NSW Newmedia UG ist berechtigt, den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufzunehmen, ohne jedoch personenbezogen Daten mit aufzuführen.
15.3 Der Auftraggeber bestätigt, das von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an NSW Newmedia UG übermittelte, personenbezogen Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch NSW Newmedia UG im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird NSW Newmedia UG insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.
15.4 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an NSW Newmedia UG sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.
16. Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von NSW Newmedia UG gestattet.
17. Schriftform
Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (Email, SMS, Fax).
18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht
18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Wesel.
18.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
19. Beschwerden/ Streitschlichtung
Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs – Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, Sie auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen.
Diese lautet: info@nsw-newmedia.de
HINWEIS NACH VSBG
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
AGB, Stand: 30. Oktober 2018
Erweiterung der AGB für Hostingkunden der NSW Newmedia UG
17. Pflichten des Kunden
17.1 Für die über das Internet öffentlich zugängliche Internetpräsenz des Kunden einschließlich der dort bereitgehaltenen Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Betrieb / der öffentlichen Zugänglichmachung der Internetpräsenz einhält und Rechte Dritter nicht verletzt. Eine dahingehende Prüfung der Internetpräsenz durch den Anbieter findet nicht statt.
17.2 Dem Kunden ist es untersagt, über den Server des Anbieters, Gewalt- oder Kriegsverherrlichende, Rassistische, Beleidigende, Verleumderische, Geschäfts- oder Rufschädigende, oder sonst gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter verstoßende Inhalte Dritten öffentlich zugänglich zu machen.
17.3 Der Anbieter prüft die vom Kunden über den Server des Anbieters öffentlich bzw. Dritten zugänglich gemachten Inhalte nicht. Sollte der Anbieter jedoch von Inhalten Kenntnis erlangen, die über seinen Server öffentlich bzw. Dritten zugänglich gemacht werden und die gegen vorstehende Ziffer 17.2 oder gegen gesetzliche Verbote verstößt, wird der Anbieter – unbeschadet weitergehender Ansprüche gegen den Kunden – die erforderlichen technischen Maßnahmen einleiten, um die weitere Zugänglichmachung dieser Inhalte über den Server des Anbieters zu unterbinden.
17.4 Der Kunde versichert, dass er zur Überlassung sämtlicher Materialien (Logos, Bilder, Texte, etc.), die er dem Anbieter zur Erstellung der Homepage inkl. Webdesign und Inhalten zur Verfügung gestellt hat oder zu einem späteren Zeitpunkt zur Überarbeitung der Homepage zur Verfügung stellt (nachfolgend beides „bestimmungsgemäße Nutzung“), an den Anbieter zu dieser bestimmungsgemäßen Nutzung berechtigt war und ist, und dass durch diese bestimmungsgemäße Nutzung der Materialien durch den Anbieter keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt den Anbieter für mögliche Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Materialien durch den Anbieter ausdrücklich frei und wird den Anbieter nach besten Kräften bei der Verteidigung gegen diese Ansprüche unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, unverzüglich und vollständig zur Verfügung stellen und die Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung des Anbieters in gesetzlicher Höhe übernehmen, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
18 Domainregistrierung, Kündigung, Providerwechsel
18.1 Sofern der Kunde den Anbieter mit der Registrierung einer Domain beauftragt hat, wird der Anbieter lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und der für die Vergabe der jeweiligen Domain zuständigen Stelle / Organisation tätig. Diesbezügliche vertragliche Beziehungen kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und der entsprechenden Vergabestelle zustande.
18.2 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (Domainendungen, wie etwa „.de“, „.com“ etc.) werden von unterschiedlichen Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains sowie der zugehörigen Sub-Level-Domains, einschließlich der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit der Anbieter die Registrierung von Domains vermittelt, wird hiermit auf die Geltung der entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Vergabeorganisation hingewiesen, einsehbar unter www.denic.de (DENIC e.G.) und www.icann.org (ICANN).
18.3 Der Anbieter hat auf die Vergabe der Domains keinen Einfluss und kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Kunden gewünscht Domain dem Kunden auch tatsächlich zugeteilt werden kann oder nach Zuteilung Bestand hat. Darüber hinaus überprüft der Anbieter die vom Kunden gewünschte Domain nicht auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit, insbesondere nicht im Hinblick darauf, dass durch die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt werden. Für derartige Rechtsverletzungen haftet allein der Kunde.
18.4 Soweit der Anbieter gegenüber dem Kunden Auskünfte über die Verfügbarkeit der vom Kunden gewünschten Domain erteilt, weißt der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass er bezüglich dieser Auskünfte auf Informationen Dritter (Registrar / Domain-Vergabestelle) angewiesen ist, deren Richtigkeit er nicht bzw. nur eingeschränkt überprüfen kann. In jedem Fall beziehen sich Auskünfte des Anbieters über die Verfügbarkeit einer Domain lediglich auf den Zeitpunkt der Auskunftserteilung durch den Registrar / die Domainvergabestelle. Der Anbieter kann daher auch bei positiver Auskunft keine Gewähr für die Zuteilung der Wunschdomain an den Kunden übernehmen.
18.5 Sofern der Anbieter als Tech-C (Technical Contact) / Admin C der Internetpräsenz des Kunden fungiert, stellt der Kunde den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter gegen den Anbieter aufgrund seiner Funktion als Tech-C / Admin C frei, soweit kein Vertretenmüssen des Anbieters vorliegt. Hinsichtlich der Haftung des Anbieters gegenüber dem Kunden wird auf Ziffer 11 verwiesen.
19. E-Mail-Empfang und Versand
19.1 Sofern dem Kunden vom Anbieter E-Mail-Accounts zur Verfügung gestellt werden, wird dem Kunden lediglich die technische Schnittstelle zum Zugang zu den Accounts bereitgestellt. Die für den Zugriff auf die Accounts – insbesondere zum Abruf und zur Verwaltung der E-Mails erforderliche Software (E-Mail-Client), wird vom Anbieter nicht zur Verfügung gestellt und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
19.2 Dem Kunden werden unbegrenzt Mailkonten zur Verfügung gestellt, die als POP3 und IMAP-Postfächer genutzt werden können. Der Speicherplatz beträgt insgesamt 5 GB und kann flexibel auf beliebig viele Postfächer aufgeteilt werden. Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails auf einen angemessenen Wert pro E-Mail zu beschränken. Der diesbezügliche Wert beträgt derzeit 50 MB pro E-Mail.
19.3 Der Kunde darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. „Spam“) über die Systeme bzw. Server des Providers versenden.
20. Entgeltzahlung, Entgelterhöhung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
20.1 Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Leistungspakets. Alle angegebenen Entgelte verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
20.2 Soweit monatliche Entgelte zu bezahlen sind, werden diese im Voraus am ersten Werktag des zu vergütenden Leistungszeitraums fällig. Soweit eine einmalige Einrichtungspauschale zu zahlen ist, wird diese mit Vertragsschluss fällig.
20.3 Die Zahlung sowohl der monatlichen Entgelte als auch der Einrichtungspauschale erfolgt durch Bankeinzug vom Konto des Kunden. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die jeweils fälligen Entgelte von dem vom Kunden angegebenen Konto einzuziehen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge zu tragen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, werden die entstehenden Rücklastschriftgebühren (Je Kreditinstitut unterschiedlich) 1:1 an den Kunden weiter berechnet..
20.4 Im Falle des Zahlungsverzugs sind die säumigen Entgelte mit acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs 2 BGB) zu verzinsen. Das Recht des Anbieters, weitergehende Verzugsschäden geltend zu machen, bleibt unberührt. Dem Kunden stehen Aufrechnung – oder Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
21. Leistungsstörungen
21.1 Die NSW Newmedia UG Software ist für die Benutzung der jeweils aktuellsten Browser des Internet Explorer, Chrome, Safari und Mozilla Firefox konzipiert. Für Leistungsstörungen bei der Verwendung eines anderen Browsers ist der Anbieter nicht verantwortlich.
21.2 Für Störungen innerhalb des Internets oder des Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung kann der Anbieter keinesfalls haftbar gemacht werden. Ebenso wenig bei technischen Störfällen (z.B. Ausfall der Server-Hardware). Der Kunde verpflichtet sich, von ihm erkannte Störungen dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
22. Server, Datensicherheit und Updates
22.1 Der Anbieter gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98 % im Jahresmittel. Dabei nicht berücksichtigt sind Zeiten, in denen die Server des Anbieters aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen, nicht zu erreichen sind.
22.2 Die auf den Servern des Anbieters befindlichen Daten des Kunden werden einmal täglich gesichert.
AGB-Erweiterung Hosting, Stand: 12. August 2015